Infos rund ums Reisen

Fragen und Antworten

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Auswärtiges Amt

Das Auswärtige Amt gibt Ihnen aktuelle Hinweise zu Einreisebedingungen, zu Sicherheits- und Gesundheitsfragen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld rechtzeitig und lassen Sie sich von Ihrem Arzt zu notwendigen Impfungen bzw. gesundheitlichen Vorkehrungen beraten.

www.auswärtiges-amt.de

Fit for Travel

Nutzen Sie für Ihre Reise den reisemedizinischen Infodienst „Fit for Travel“. Fit for Travel informiert Sie zu wichtigen Impfungen, sinnvoller Malariaprophylaxe und speziellen Gesundheitsrisiken in über 300 Reisezielen. Eine Vielzahl an Checklisten wie z.B. Reiseapotheke erleichtert Ihnen die Planung.

www.fit-for-travel.de

CIBT VisaCentrale

Unter www.visacentrale.de erhalten Sie Auskunft, in welchen Ländern aktuell Visumspflicht herrscht, und wie die Visabedingungen sind. Die CIBT vermittelt Visa auf der ganzen Welt. Bitte informieren Sie sich frühzeitig, ob die Zeit bis zur Abreise realistisch betrachtet noch für eine Visumserteilung ausreicht. Gerne beraten auch wir Sie hierzu. Sprechen Sie uns an!

www.visacentrale.de

Ausdruck der Bahntickets für Rail & Fly

Wenn Sie Ihr Flugticket inklusive Rail & Fly gebucht haben, so benötigen Sie folgende Unterlagen für die Bahnfahrt:

  • Rail & Fly-Fahrkarte (muss unbedingt vor Fahrtantritt ausgedruckt werden)
  • Flugreiseplan/Itinerary (erhalten Sie von uns)
  • Personalausweis und/oder Reisepass

Zur Abholung der Fahrkarte stehen Ihnen wahlweise zwei Ticketvarianten zur Verfügung: Sie haben die Möglichkeit, ab 72Stunden vor der jeweiligen Bahnreise Ihre Rail & Fly-Fahrkarte am DB-Fahrkartenautomaten oder über das Internet im print@home-Verfahren (www.accesrail.com/checkin) auszudrucken. Die für den Druck zu Hause bzw. das Ausdrucken am Automaten notwendigen Ticketnummern finden Sie auf Ihrem Flugreiseplan unter den Verbindungszeiten. Eine genaue Anleitung der Deutschen Bahn stellen wir Ihnen hier als PDF Datei zur Verfügung.

Handgepäckbestimmungen

Unter Handgepäck versteht man Gepäckstücke, die Passagiere bei einem Flug in der Kabine mitführen dürfen. Da die Handgepäckmaße und das erlaubte Gewicht je nach Fluglinie variieren, informieren Sie sich bitte immer bei der gebuchten Airline im Internet, was auf Ihrem Flug erlaubt ist. Das Maximalgewicht bewegt sich je nach Fluggesellschaft zwischen 5 kg und 12 kg. Die Handgepäckbestimmungen variieren nicht nur zwischen Fluggesellschaften, sondern hängen oft auch vom eingesetzten Fluggerät ab. Auch die Buchungsklasse kann Einfluss darauf haben: So ist in der Economy Klasse meist nur ein Stück, sind in den höheren Klassen jedoch zwei Stücke Handgepäck erlaubt. Im Handgepäck dürfen keine gefährlichen oder spitzen Gegenstände – insbesondere keine Waffen (auch keine Nagelscheren, spitze Nagelfeilen, Stricknadeln, Wanderstöcke, Pfefferspray, Benzinfeuerzeuge oder Taschenmesser) – mitgeführt werden. Flüssigkeiten oder Cremes dürfen im Handgepäck nur in Behältern mit einem Maximalvolumen von 100 ml transportiert werden. Ausnahme bilden dabei persönliche Medikamente und Babynahrung.

Packliste

Neben Kleidung, Schuhen, Kulturbeutel und Reiseapotheke dürfen insbesondere einige wichtige Reiseunterlagen im Gepäck nicht fehlen.

  • Tickets, Voucher und Reservierungsbestätigungen
  • Reisepass (ggf. mit Visum soweit erforderlich) oder Personalausweis
  • Führerschein / internationaler Führerschein
  • Impfpass
  • Reiseführer, Sprachführer, Wörterbuch, Karten oder sonstige Bücher
  • Zahlungsmittel (Bargeld in lokaler Währung, EC- und Kreditkarten)
  • Nachweis über die Auslandskrankenversicherung (Versicherungsbestätigung)
  • Wichtige Telefonnummern (deutsche Botschaft, Sperrung Kredit- und EC-Karten, Versicherungen, Reiseveranstalter etc.)

Notfallkontakt

Von Montag bis Samstag erreichen Sie uns im Büro unter Telefon 08373 98778-8. Außerhalb unserer Öffnungszeiten und am Wochenende erreichen Sie Hans Reissmüller privat unter: 08373 935293 oder 0157 53573065. Für Notfälle hält unser Tickethändler für 10,- € pro Anruf einen 24h Stundenservice bereit. Sollte Ihr Flug im Rahmen einer Pauschalreise (Buchung von Flug, Unterkunft, Verpflegung, Transfer als "Reisepaket") von einer Luftraumsperre betroffen sein, und Sie Ihre Reise bereits angetreten haben, werden Sie von Ihrer Reiseleitung vor Ort über Ihren Rückflug informiert. Sollten Sie die Reise noch nicht angetreten haben, kann es Ihnen im Akutfall passieren, dass der Reiseveranstalter, den mit Ihnen geschlossenen Reisevertrag vor Reiseantritt kündigt und Ihnen folglich entweder den vollen Reisepreis zurückerstattet oder Ihnen die Möglichkeit einer kostenfreien Umbuchung einräumt. Auch wenn Sie Ihren Flug nicht als Teil einer Pauschalreise gebucht haben, bleibt ihr Anspruch auf den gebuchten Flug bestehen. Die Airline ist verpflichtet, sich um Ihren Weiterflug zu kümmern und Sie zu befördern. Dies geschieht in der Regel innerhalb von Stunden oder spätestens am nächsten Tag.